Konferenz des Netzwerks

Die Netzwerkkonferenz setzt sich zusammen aus:

  • dem Vorsitzenden des Netzwerks
  • dem Bürgermeister jeder Gemeinde, die dem Netzwerk der Schutzgebiete angehört, oder seinem Delegierten
  • dem Vorsitzenden jeder Talgemeinschaft, die dem Netzwerk der Schutzgebiete angehört, oder seinem Stellvertreter
  • ein Vertreter der Eigentümer der am Netz der Schutzgebiete beteiligten Gebiete (A.S.U.C.) oder sein Delegierter
  • die Vorsitzenden der anderen unterzeichnenden Subjekte oder Einrichtungen oder deren Delegierte
  • der Direktor des zuständigen Dienstes für Naturschutz der Autonomen Provinz Trient oder sein Delegierter

Die Funktion des Vorsitzenden der Konferenz wird vom Vertreter des Leitorgans wahrgenommen, der auch Vorsitzender des Netzwerks der Schutzgebiete des Bondone ist.

Die Konferenz wählt aus ihrer Mitte den Vize-vorsitzenden, der nicht nur die ihm vom Vorsitzenden übertragenen Aufgaben wahrnimmt, sondern ihn auch im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung vertritt.

Die Konferenz wird für die gesamte Dauer des Konvents gebildet und nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • überwacht den Fortschritt des Aktionsprogramms und billigt den Vorschlag für das Aktionsprogramm und die Berichte (jährliche technische Fortschrittsberichte)
  • genehmigt die Änderungen des Finanzprogramms
  • legt die Kriterien für die Ernennung des Koordinators und des Personals fest und schlägt deren Entlassung vor
  • beschließt die politisch-programmatischen Leitlinien und Aktionsprioritäten des Netzwerks
  • beschließt und legt alle anderen Aspekte der Leitung des Netzwerks fest
  • legt die umzusetzenden und im Interventionsprogramm vorgesehenen Aktivitäten fest
  • führt die abschließende Zusammenfassung und Bestätigung der vom lokalen Beteiligungsforum ausgearbeiteten Vorschläge durch

Was den Entscheidungsprozess betrifft, so entscheidet die Konferenz mit der relativen Mehrheit der Anwesenden, mit Ausnahme einiger Fälle, die eine Mehrheit der Berechtigten erfordern. Bei Stimmengleichheit überwiegt die Stimme des Vorsitzenden. Damit die Sitzungen der Konferenz gültig sind, muss die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend sein.

Folgende Personen können ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Konferenz teilnehmen:

  • Der Sekretär des verantwortlichen Subjekts
  • der Koordinator
  • weitere Experten und Fachleute zu bestimmten Themen der Tagesordnung

Die Konferenz wird mindestens zweimal jährlich vom Vorsitzenden berufen und immer dann, wenn er es für angebracht hält oder wenn die Mehrheit der Mitglieder es verlangt.

Das Sekretariat der Konferenz wird vom Netzwerkkoordinator geführt.

Die von der Konferenz gefassten Beschlüsse werden von der zuständigen Stelle auf der Grundlage des vom Koordinator erstellten Protokolls umgesetzt.

Mit Ausnahme des Vorsitzenden ist für die Mitglieder der Netzwerkkonferenz keine Vergütung oder Rückerstattung vorgesehen.

© Rete di Riserve Bondone

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