Vorsitzender des Netzwerks
Der Vertreter des Leitorgans übt das Amt des Vorsitzenden des Netzwerks der Schutzgebiete und des Vorsitzenden der Konferenz aus.
Der Vorsitzende bleibt für die Dauer der Konvention im Amt und kann am Ende der Amtszeit wieder ernannt werden.
Der Vorsitzende übt folgende Funktionen aus:
- er beruft die Konferenz ein, leitet sie und bereitet die Tagesordnung vor
- beruft die Arbeitsgruppe ein und leitet sie
- legt der Konferenz den jährlichen technischen Bericht über den Fortschritt der Aktionen vor
- beruft das lokale Beteiligungsforum
- vertritt das Netzwerk der Schutzgebiete bei institutionellen und öffentlichen Veranstaltungen und fördert es auf allen Ebenen
- beaufsichtigt den allgemeinen Betrieb des Netzwerks
- betraut den Koordinator mit der Koordinierung und Leitung der Aktivitäten des Netzwerks
- genehmigt Ausgleichsmaßnahmen zwischen Aktionen innerhalb derselben Ausgabenart und teilt sie der Netzwerkkonferenz mit
- ist Teil des provinziellen Koordinierungstisches der Schutzgebiete
- gewährleistet die Transparenz der Entscheidungen und Informationen zwischen den Organisationsstrukturen des Netzwerks
- verwaltet die Beziehungen zur verantwortlichen Einrichtung des Netzwerks und zum Koordinator/Personal.
Für den Vorsitzenden ist keine Vergütung vorgesehen, mit Ausnahme der Erstattung der nachgewiesenen Ausgaben für die Ausübung seiner Funktionen.